Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen (insbesondere Planungs-, Konstruktions-, Montagearbeiten und Programmzusammenstellungen) einschließlich Beratungsleistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Unsere Bedingungen gelten auch für laufende und künftige Geschäfte, selbst wenn sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung der MEBIKON GmbH abgeändert oder ausgeschlossen werden. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann insgesamt nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen die MEBIKON GmbH nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.2 Auftragsänderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur dann, wenn noch nicht mit der Herstellung des Kaufgegenstandes begonnen wurde. Eventuelle Kosten für die vom Besteller gewünschten Auftragsänderungen gehen zu Lasten des Bestellers.
2. Angebote und Angebotsunterlagen
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Wenn Waren ausverkauft sind, kommt kein Vertragsabschluss zustande. Vertragsabschlüsse (bspw. Aufträge und Bestellungen) und sonstige Vereinbarungen werden für uns erst rechtsverbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder berechnet haben. Insbesondere die in Angeboten genannten Preise sind freibleibend und schließen Lieferung, Montage und weitere Dienstleistungen nicht ein, sofern im Angebot nichts Anderes erwähnt ist.
3. Abschluss und Ausführungen
3.1 Unsere Leistung wird hinsichtlich Güte, Beschaffenheit und Umfang entsprechend den vereinbarten Auftragsbedingungen erbracht. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten. Änderungen und Abweichungen hinsichtlich Form, Konstruktion und Farbgebung bleiben uns vorbehalten, soweit dadurch keine Verschlechterung der Qualität, Leistung oder Funktion eintritt. Soweit auf unserer Seite Änderungen oder Abweichungen notwendig werden, wird der Kunde in Kenntnis gesetzt. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn ein Festhalten am Vertrag dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zugemutet werden kann.
3.2 Unwesentliche oder durch technische Fortschritte bedingte Abweichungen in Konstruktion, Ausführung und Leistung der Produkte der MEBIKON GmbH bleiben gegenüber Katalog-, Prospekt- oder Internetangaben vorbehalten, soweit diese für den Vertragspartner zumutbar sind.
3.3 Die von der MEBIKON GmbH erstellte Auftragsbestätigung bestimmt allein denn Umfang der Lieferung. Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über die schriftliche Auftragsbestätigung hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung durch die MEBIKON GmbH.
3.4 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. An durch die MEBIKON GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen, Berechnungen etc. behält sich die MEBIKON GmbH die bestehenden Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte es unzulässig, es sei denn, diese wurde schriftlich von der MEBIKON GmbH gestattet.
3.5 Bei Naturprodukten (z.B. Holz, Kork) stellen natürliche Farb-, Struktur- und sonstige Unterschiede/Abweichungen keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar, da diese zu den Eigenschaften eines Naturproduktes gehören.
3.6 Musterstücke sind mit Hinsicht auf produktionstechnische und/oder materialbedingte Abweichungen unverbindlich, d.h. der Auftraggeber ist bei unwesentlicher und üblicher Abweichung der gelieferten Ware gegenüber dem Muster in Abmessung, Farbe und/oder Struktur zu keiner Beanstandung berechtigt.
4. Preise und Zahlungen
4.1 Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise, welche in EURO gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
4.2 Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Alle Preise verstehen sich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk Nürnberg ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
4.4 Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Rechnung diese innerhalb des in der Rechnung angegebenen Zahlungsziels zu überweisen.
4.5 Alle Zahlungen haben bar zu erfolgen. Als Barzahlungen werden anerkannt: Bar, Banküberweisung; Verrechnungs- oder Barschecks werden nach Einlösung durch die Bank als Barzahlung anerkannt.
4.6 Wir behalten uns vor, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistung einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages in Rechnung zu stellen, und zwar auch in möglichst kurzen Zeitabständen. Dabei sind die Leistungen von uns durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistung ermöglichen muss. Als Leistungen gelten hierbei auch die für die geforderte Leistung eigens angefertigten und bereitgestellten Leistungsteile.
4.7 Erfolgt die Zahlung nicht oder nicht vollständig innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist, sind wir berechtigt, vom Zeitpunkt der Fälligkeit ab Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem zum Zeitpunkt der Zahlungsüberschreitung gültigen Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
4.8 Erfahren wir nach Vertragsabschluss Umstände, die den Schluss zulassen, dass unsere Ansprüche gefährdet sind, können wir die Lieferung von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen in Höhe unserer gesamten Forderungen abhängig machen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Besteller mit sonstigen Zahlungen uns gegenüber in Verzug geraten ist. Kommt der Besteller der Aufforderung zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht nach, können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle stehen dem
Besteller keinerlei Ansprüche, insbesondere kein Lieferanspruch, gegen uns zu.
4.9 Wenn von unseren Rechnungen Abzüge gemacht werden, so müssen diese einzeln aufgeführt und unter Beifügung entsprechender Unterlagen hinreichend begründet werden.
5. Fertigung und Auftragsänderung
Unsere Produkte sind in der Regel Sonderanfertigungen nach Ihren Wünschen und Maßen. Änderungen nach erfolgter Auftragsbestätigung, Streichungen oder Stornierungen sowie Rücksendungen können nicht erfolgen.
Auftragsänderungen sind aus diesen Gründen nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur dann, wenn noch nicht mit der Herstellung des Kaufgegenstandes begonnen wurde. Eventuelle Kosten für die vom Besteller gewünschten Auftragsänderungen gehen zu Lasten des Bestellers.
6. Versand und Gefahrübergang
6.1 Der Versand erfolgt ab Werk (EXW) auf Kosten des Vertragspartners. Die Gefahr geht damit auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Die Kosten der Versicherung des Transports stellt die MEBIKON GmbH, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, dem Vertragspartner mit 0,06% des Nettowarenwerts in Rechnung. Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl der Degen MEBIKON GmbH überlassen.
6.2 Im Falle der Rücksendung hat der Kunde die gleiche Versendungsform wie bei der Zusendung auf seine Kosten zu wählen. Der Kunde hat die Ware hierbei auf seine Kosten ausreichend zu versichern.
6.3 Im Falle der Lieferung durch eigene Mitarbeiter geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald ihm die Ware zur Verfügung gestellt wird. Wird die Ware aus Gründen zurückgenommen, die wir nicht zu vertreten haben, trägt der Käufer die Gefahr bis zum Eingang der Ware bei uns.
6.4 Wird der Versand auf Wunsch aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
6.5 Im Übrigen geht die Gefahr von Verlust und Beschädigung mit Bereitstellung der Ware im Lager von der MEBIKON GmbH auf den Vertragspartner über; bei Streckengeschäften geht die Gefahr mit der Bereitstellung im Lager oder Werk des oder der Vorlieferanten der Degen MEBIKON GmbH auf den Vertragspartner über. Erfolgt die Lieferung nach Sonderabsprachen nicht auf der Basis ab Werk, gilt der Gefahrübergang laut vereinbartem Incoterm.
7. Lieferung, Liefer- und Leistungszeit
7.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. In diesem Falle sind die Lieferfristen davon abhängig, ob zu diesem Zeitpunkt alle technischen Fragen und die Einzelheiten der Ausführung mit dem Vertragspartner geklärt sind. Die Lieferverpflichtung der Degen MEBIKON GmbH ist weiterhin bedingt durch die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners (z.B. Beibringung vom Vertragspartner zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, etc.).
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.
7.2 Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Umstände gehindert werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können und die nachweislich auf die Lieferung des Produktes von erheblichen Einfluss sind, so verzögert sich die Lieferung, wenn sie nicht unmöglich wird, in angemessenem Umfange. Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei den Lieferanten der MEBIKON GmbH und deren Unterlieferanten eintreten.
7.3 Schadenersatzansprüche gleich welcher Art wegen Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung sind in
diesen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Hinsichtlich des
Rücktrittsrechtes des Bestellers verbleibt es in diesen Fällen bei der gesetzlichen Regelung.
7.4 Von den listenmäßigen Ausführungen abweichende Produkte sowie alle Artikel, deren Lieferung vor mehr als 6 Monaten erfolgte sowie in Gebrauch genommene Produkte, können weder zurückgenommen noch gutgeschrieben werden.
7.5 Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, so ist die MEBIKON GmbH berechtigt, Schadenersatz statt der Leistung geltend zu machen und unabhängig von der Möglichkeit einen höheren Schaden zu fordern, 20% des Verkaufspreises als Entschädigung zu verlangen.
8. Zugesicherte Eigenschaften, Mängelrügen
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Eintreffen auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen u.a. leicht sichtbare Beschädigungen der Ware und Fälle, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge, als bestellt, geliefert werden.
8.2 Solche offensichtlichen Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Übergabe der Ware an den Kunden oder dem vom Kunden bestimmten Abnehmer bzw. Eingang der Ware beim Kunden oder dem vom Kunden bestimmten Abnehmer und vor Bearbeitung, Verbrauch, Gebrauch, Einbau oder Weiterveräußerung schriftlich mitzuteilen.
8.3 Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden.
8.4 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
9. Gewährleistung
9.1 Alle Gewährleistungsansprüche, auch für verdeckte Mängel, verjähren spätestens 12 Monate ab Eingang der
Ware am Bestimmungsort. Bei Nichtkaufleuten gilt die gesetzl. Verjährungsfrist von zwei Jahren (gem. § 438 Abs.1 Nr.3 BGB) ab Eingang der Ware am Bestimmungsort. Bestimmungsort ist die Lieferadresse gemäß dem Liefer-schein.
9.2 Die Gewährleistung erfolgt zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zugewähren. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß selbst nach, erlöschen dadurch sämtliche Gewährleistungsansprüche. Gleiches gilt für etwaige Änderungen der Ware ohne unsere vorherige Zustimmung.
9.3 Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als Fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.4 Gewährleistungsansprüche bestehen nur für den Fall bestimmungsgemäßer Verwendung des Kaufgegenstandes und pfleglicher Behandlung.
9.5 Gewährleistungsansprüche bestehen in folgenden Fällen nicht:
– Bei Mängeln wegen nicht ordnungsgemäßer Wartung und Reinigung, wegen Beschädigung, Überbeanspruchung, unsachgemäßer Benutzung, Behandlung oder Reparatur.
– Bei Veränderungen am Kaufgegenstand, sofern diese nicht vom Verkäufer genehmigt wurden.
– Bei natürlichem Verschleiß.
– Für Fremderzeugnisse oder Fremdprodukte, die mit Lieferungen und Leistungen von uns verbunden werden oder gemeinsam mit diesen Produkten eingesetzt werden, wobei wir diejenigen Haftungsansprüche an den Kunden abtreten, die uns dem Lieferanten der Fremdleistung gegenüber zu stehen.
– Für die Funktionsfähigkeit unserer Lieferungen und Leistungen, sofern diese durch den Kunden mit Fremdprodukten verbunden oder gemeinsam mit diesen betrieben werden.
9.6 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
9.7 Aus mangelhaften Teillieferungen können keine Rechte bezüglich der übrigen Teillieferungen hergeleitet werden.
9.8 Gewährleistungsansprüche irgendwelcher Art, die über kostenlose Nachlieferung bzw. Nachbesserung hinausgehen, vor allem auch für Folgeschäden beim Besteller oder Dritten, werden ausdrücklich ausgeschlossen mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen wegen Fehlens von ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften oder soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.9 Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen. Die Gewährleistungsansprüche für fest installierte Produkte von MEBIKON ist nur auf die Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung beschränkt. Der Vertragspartner trägt insbesondere Ein- und Ausbaukosten.
9.10 Projektor-Lampen: Hier erfolgt kostenloser Ersatz lediglich innerhalb der ersten 90 Tage oder 200 Betriebsstunden (gewährt der Hersteller eine längere Garantiefrist, so gilt diese zu seinen Bedingungen und wird automatisch übernommen) ab erster Inbetriebnahme laut Betriebsstundenzähler im Gerät; der Austausch hat durch die Fachwerkstatt von MEBIKON oder durch einen von ihr autorisierten Servicepartner zu erfolgen. Um die Fehlerbeseitigung in Anspruch nehmen zu können, muss der vollständig ausgefüllte Garantieschein und/oder der Kaufbeleg vorgelegt werden. Die Fehlerbeseitigung bedeutet weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Gewährleistungsfrist. Der Anspruch auf Fehlerbeseitigung bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
9.11 Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
10. Haftungsbeschränkungen
10.1 Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
10.2 Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr.
10.3 MEBIKON gibt auf Daten- und Videoprojektoren und sonstige technische Geräte die Garantie des jeweiligen Herstellers weiter. Die Garantiezusage verliert Ihre Gültigkeit, wenn Unbefugte Eingriffe am Gerät vorgenommen haben, bei Fehlern, die durch unsachgemäße Behandlung aufgetreten sind, oder bei Beschädigung durch äußere Einflüsse.
Von der Garantie ausgeschlossen sind grundsätzlich: Lampen und andere Glasteile, Batterien und Akkus.
11. Nichtabnahme
11.1 Bei Nichtabnahme bestellter Ware können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
11.2 Wir können dabei auch vom Vertrag zurücktreten, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
11.3 Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
12. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen:
12.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden, Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs-/ und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig und rechtzeitig durchzuführen.
12.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen.
Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohn-/ bzw. Geschäftssitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
12.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht, nach den vorstehenden 12.2 und 12.3 vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
12.5 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug bzw./-schwierigkeiten gerät.
12.6 Die Be-/ und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
12.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten obliegt uns.
13. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit nur befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, also nicht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung rührt.
14. Reparaturen
Wird vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind, soweit zwischen der MEBIKON GmbH und dem Vertragspartner eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, für die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird.
Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen der MEBIKON GmbH.
15. Datenschutz
Die MEBIKON GmbH weist nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Es ist sichergestellt, dass diese gespeicherten Daten nicht unbefugten Personen zur Kenntnis gelangen.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel
16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Nürnberg. Die Gerichtsstandsvereinbarung wird ausdrücklich auch für das gerichtliche Mahnverfahren vereinbart. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Sollte eine Bestimmung unserer Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Besteller ist verpflichtet, mit uns eine Vereinbarung zu treffen, durch die die ungültige Bestimmung durch eine andere Regelung ersetzt wird, die den gleichen wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg wie die ungültige Bestimmung erzielt.